Aufbau des Stadtverbandes

Der BDKJ Stadtverband Essen ist der Dachverband von 6 katholischen Jugendverbänden sowie einer Jugendorganisation. Als Stadtverband liegt dabei die wichtigste Aufgabe in der Interessenvertretung unserer Mitglieder in Politik, Kirche und Gesellschaft auf Stadtebene. Das Motto ist dabei: katholisch. politisch. aktiv.

Hier findet ihr unsere Geschäftsordnung  und unsere Ordnung.​

Stadtvorstand

Die Stadtversammlung wählt den ehrenamtlichen BDKJ-Stadtvorstand für eine Amtszeit von zwei Jahren. Dieser Vorstand stammt aus der Mitte der Mitgliedsverbände und sollte möglichst paritätisch besetzt sein, wobei von den vier Vorstandsplätzen einer für den/die BDKJ Stadtseelsorger*in reserviert ist.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Stadtvorstands zählt die inhaltliche Leitung des BDKJ Stadtverbandes Essen. Der Vorstand vertritt darüber hinaus die Interessen des Verbandes und seiner Mitglieder gegenüber Kirche, Staat und Gesellschaft und ist damit auch direkter Ansprechpartner für den Stadtdechanten, die Stadtkirche sowie den BDKJ Diözesanverband Essen. Außerdem sichert er die Mitarbeit des Stadtverbandes im BDKJ Diözesanverband Essen. Zudem ist der Vorstand zuständig für die Umsetzung der Beschlüsse der Stadtversammlung.

 

Damit richtet der Stadtvorstand auch Aktionen und Veranstaltungen des Stadtverbandes aus und setzt sie um. Zu den Veranstaltungen gehört auch die Stadtversammlung, die der Stadtvorstand  plant.
Alle Vorstandsmitglieder sind erreichbar unter: vorstand@bdkj-essen.de

Trägerwerk

Das Trägerwerk ist der Rechtsträger des Vermögens des BDKJ Stadtverbandes Essen. Den Vorstand bilden Martin Wöhler und Sarah Fischer. Die Mitglieder werden von der Stadtversammlung gewählt, dem höchsten beschlussfassenden Gremium des BDKJ Stadtverbandes. Im Gegensatz zum BDKJ Vorstand, der sich um die inhaltliche Ausrichtung des BDKJ Stadtverbandes kümmert, ist das Trägerwerk für die Finanzen zuständig.

Gremien
Stadtversammlung

Die Stadtversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des BDKJ Stadtverbandes Essen. Stimmberechtigte Mitglieder der Stadtversammlung sind die Vertreter*innen aus den Mitgliedsverbänden sowie der Jugendorganisation im Stadtverband sowie der Stadtvorstand selbst.

 

Die Anzahl der Vertreter*innen aus den Mitgliedsverbänden und der Jugendorganisation wird anhand ihrer Mitgliederzahl bestimmt. In der Stadtversammlung werden grundlegende Themen diskutiert und beschlossen, wie z.B. die inhaltliche Ausrichtung des Stadtverbandes, Änderungen der Stadtordnung, Aufnahme von Mitgliedsverbänden und Jugendorganisationen oder gemeinsame Ziele und Vorhaben. Neben den inhaltlichen Entscheidungen werden in der Stadtversammlung auch die Mitglieder des Stadtvorstandes sowie des Trägerwerks gewählt. Die Wahlen folgen immer demokratischen Grundsätzen.

 

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern werden auch beratende Mitglieder zur Stadtversammlung eingeladen, die sich aus weiteren Vorstandsmitgliedern, Angestellten des BDKJ Stadtverbandes Essen, einem/einer Vertreter*in der DJK Sportjugend, dem BDKJ Diözesanvorstand, einem/einer Vertreter*in des Stadtkatholikenrates, einem/einer Vertreter*in jedes Jugendpastoralen Zentrums im Stadtgebiet, dem Stadtdechanten, dem Vorstand des Rechtsträgers und den Jugendbeauftragten der Essener Pfarreien zusammensetzt.

 

Zudem kann die Stadtversammlung zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit Ausschüsse einsetzen. Sie sind verpflichtet, der Stadtversammlung über ihre Tätigkeit zu berichten und berechtigt, Anträge an die Stadtversammlung zu stellen. Die Stadtversammlung und der Stadtvorstand sind berechtigt, den Ausschüssen Aufträge zu erteilen.

 

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss führt die Wahlen bei der Stadtversammlung durch. Bevor diese allerdings durchgeführt werden, stellt der Wahlausschuss fest, welche Ämter im Stadtvorstand und in den Ausschüssen und Delegationen vakant sind und schreibt die zu besetzenden Ämter aus. Während der Stadtversammlung stellt der Wahlausschuss das Anstellungsprofil der Ämter vor und prüft die Rechtmäßigkeit der Vorschläge auf bestimmte Ämter. Die Wahlen für den Stadtvorstand erfolgen geheim.

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