Allgemeine Infos Zuschüsse
Mitgliedsverbände und andere Gruppierungen in katholischer Trägerschaft aus dem Essener Stadtgebiet erhalten finanzielle Förderung für die unten aufgeführten Aktionen oder Materialien. Die Förderung basiert auf dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen. Der KJFP zeigt dabei auch die verschiedenen Möglichkeiten und Richtlinien auf.
Vor Antragsstellung lest euch immer den jeweiligen Teil des KJFP und unsere jeweiligen Förderrichtlinien durch. Falls ihr euch in der Förderung nicht wiederfindet, oder Fragen zu den einzelnen Förderungen habt, sprecht unser Team direkt an. Wir können euch bestimmt weiterhelfen.
Eine Übersicht unserer Fördermöglichkeiten sowie alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Förderrichtlinien gibt es hier: Förderrichtlinien 3.1
Ihr sucht noch nach einer Unterkunft für eure Kur-, oder Ferienfreizeit? Dann schaut doch mal in diesen Übersichten nach:
Übersicht Unterkünfte FF Übersicht Unterkünfte KF
Wenn euch noch Ideen für eure Ferienfreizeit fehlen, schaut euch doch mal die Julei-App an.
Hinweis:
Alle Zuschüsse richten sich ausschließlich an Essener Teilnehmer*innen unter 27 Jahren. Diözesanverbände sind nicht berechtigt zur Antragstellung!
Anträge stellen und Maßnahmen nachweisen
Die Stellung von Anträgen sowie das Einreichen von Nachweisen erfolgt neuerdings komplett digital! Dazu könnt ihr hier eure Anträge stellen:
Bitte beachtet, dass die Fördermittelverwaltung über ein Tool unseres externen Dienstleister die descript Solutions GmbH erfolgt. Die Datenschutzinformationen für Zuschussanträge findet ihr hier sowie unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Website .
Zuschussanträge BDKJ Stadtverband Essen (externer Link unseres Dienstleisters descript Solutions GmbH)
Nach Antragsstellung erhaltet ihr eine Eingangsbestätigung zur erfolgreichen Übertragung. Anschließend stellen wir euch wie gewohnt per Mail eine vorläufige Bewilligung aus.
In dieser Mail erhaltet ihr außerdem einen Link sowie ein Zugangspasswort, um euren Nachweis entsprechend zu eurer Maßnahme einzupflegen. Eure Belege könnt ihr also künftig bereits schon im Lager im Nachweis hochladen!
Sobald ihr euren Nachweis vollständig ausgefüllt habt, übermittelt ihr uns diesen digital und erhaltet wieder eine Eingangsbestätigung. Die Originalbelege schickt ihr uns postalisch mit einem Vermerk der Maßnahmennummer zu (müssen nicht mehr kopiert und aufgeklebt werden!)
Falls nötig, könnt ihr außerdem diese Vorlagen am PC ausfüllen und an entsprechender Stelle im Antrag oder Nachweis hochladen:
Vollmacht Einsicht Originalbelege
Teilnahmeliste PDF
Teilnahmeliste Excel
Fahrtkostenabrechnung
Gesamtkostenaufstellung
Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Falls Teilnehmende dabei sind, die finanzielle Unterstützung brauchen, kann ein Antrag auf Wirtschaftliche Erziehungshilfe (WE) beim Jugendamt gestellt werden. Hier findet ihr die Verfahrenshinweise sowie den Einzelantrag Ferienzuschuss finanzschwache Familien, welchen ihr NACH vorläufiger Bewilligung eurer Maßnahme an die Erziehungsberechtigten aushändigt. Bitte lest euch die Verfahrenshinweise sorgfältig durch. Dort findet ihr alle nötigen Infos!
Erste Hilfe Kurs
Auch wenn ihr an einem Erste Hilfe Kurs teilnehmt müsst ihr die Kosten nicht alleine tragen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) finanziert euch die Ausbildung zum Ersthelfer.
Wie das funktioniert könnt ihr hier in unserer einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung nachlesen.
Außerdem könnt ihr mit eurer Gruppierung Erste Hilfe Kurse direkt bei uns in der Stadtstelle anfragen. Anna findet mit euch einen Termin und kommt gerne auch zu euch in die Jugendräume. Alternativ kann der Kurs auch in der Stadtstelle durchgeführt werden.
Meldet euch einfach unter info@bdkj-essen.de!
Zuschüsse Bistum
Auch über das Bistum direkt könnt ihr auf verschiedene Zuschussmöglichkeiten zurück greifen.
Mehr dazu findet ihr hier: Finanzen: Jugend im Bistum Essen (jugend-im-bistum-essen.de)
Bei Fragen meldet euch direkt bei unseren Kollegen:
Das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Für diesen Bereich kann eine Unterstützung von 15 € im Monat beantragt werden, die auch für die Mitgliedsbeiträge bei einem unserer Mitgliedsverbände verwendet werden kann.
Informationen der Stadt Essen dazu findet ihr hier.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet ihr hier.