Mitgliedsverbände und andere Gruppierungen in katholischer Trägerschaft aus dem Essener Stadtgebiet erhalten finanzielle Förderung für die unten aufgeführten Aktionen oder Materialien. Die Förderung basiert auf dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen. Der KJFP zeigt dabei auch die verschiedenen Möglichkeiten und Richtlinien auf.
Eine Übersicht über die Antragsmöglichkeiten gibt unser Flyer ,,Zuschüsse des BDKJ Stadtverband Essen: 2020” (Hier gelangt ihr zur Flyer Zuschussmöglichkeiten _PDF und zur Flyer Zuschussmöglichkeiten Druckvorlage)


Vor Antragsstellung lest euch immer den jeweiligen Teil des KJFP und unsere jeweiligen Förderrichtlinien durch. Falls ihr euch in der Förderung nicht wiederfindet, oder Fragen zu den einzelnen Förderungen habt, sprecht unser Team direkt an. Wir können euch bestimmt weiterhelfen.
Wenn euch noch Ideen für eure Ferienfreizeit fehlen, schaut euch doch mal die Julei-App an.
Bitte füllt den Antrag oder Nachweis am PC aus und reicht uns die Formulare per Post oder E-Mail ein.
Allgemeiner Hinweis:
Alle Zuschüsse richten sich ausschließlich an Essener Teilnehmer*innen. Diözesanverbände sind nicht berechtigt zur Antragstellung!
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es die Möglichkeit von finanzieller Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket. Genaueres dazu findet ihr unten auf dieser Seite.
Aktion/Ausflug
Seit diesem Jahr bezuschussen wir euch pro Jahr auch einen Ausflug/eine Aktion mit einer Dauer von einem Tag. Weitere Informationen findet ihr in den Förderrichtlinien.
Bei Antragstellung:
Förderrichtlinien Aktion u. Ausflug
Nach der Aktion/dem Ausflug:
Anhängerführerschein
Zu viele Sachen, die ihr transportieren wollt, die aber nicht in einen PKW passen? Dann haben wir hier das Richtige für euch: Wir bezuschussen euren Führerschein der Klasse BE (Anhängerführerschein), womit ihr auch unsere Anhänger beladen fahren dürft. Wenn ihr Interesse habt, dann einfach den Antrag stellen und loslegen! Bitte lest euch vor Antragstellung die Förderrichtlinien sorgfältig durch!
Bei Antragstellung:
Innerhalb von 6 Wochen nach bestandener Führerscheinprüfung:
Bildungsfahrt
„Politische und soziale Jugendbildung unterstützt Kinder und Jugendliche im Prozess der individuellen Orientierung und der gesellschaftlichen Standortfindung.“ (KJFP 2016 – 2020, S. 20)
Falls ihr eine Veranstaltung bis zu fünf Tage plant, um Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen, mit der Geschichte, ihrer Umwelt und der Gesellschaft kritisch umzugehen, dann seid ihr bei der Förderung zur Bildungsfahrt richtig. Bitte lest euch vor Antragsstellung die Förderrichtlinien sorgfältig durch. Alle auszufüllende Dokumente findet ihr hier:
Bei Antragsstellung:
Bei Beendigung der Bildungsfahrt:
Ehrenamtsfortbildung
Die Jugendverbandsarbeit beruht u.a. auf der Ehrenamtlichkeit. „Ziel der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit ist es, das ehrenamtliche Engagement zu fördern. Die vielfältigen Aktivitäten der Jugendverbände sind ohne diese unentgeltlich geleistete Tätigkeit nicht denkbar.“ (KJFP 2016 – 2020, S. 7)
Um das Ehrenamt zu fördern und Ehrenamtliche zu verschiedenen Themen rund um Kinder- und Jugendarbeit zu schulen, können Ehrenamtsfortbildungen beantragt werden.
Bei Antragstellung:
Nach Beendigung der Ehrenamtsfortbildung:
Ferienfreizeit
„Einerseits geht es darum, Kindern und Jugendlichen möglichst kurzweilige und interessante Ferien zu ermöglichen und ihnen dadurch nachhaltige Impulse für eine sinnvolle Freizeitgestaltung vor Ort zu geben. Die einzelnen Angebote erfüllen jedoch nicht nur freizeitgestaltende Aspekte, sondern stellen für die Teilnehmenden auch wichtige Lern- und Erfahrungsfelder dar, bei denen Neues ausprobiert werden kann, soziale Kompetenzen gefördert und motorische Fertigkeiten geschult werden.“ (KJFP 2016 – 2020, S.21)
Ihr plant eine Ferienfreizeit (FF) mit eurer Gruppierung? Dann seid ihr hier genau richtig. Eure Ferienfreizeit muss dabei mindestens vier Tage und darf maximal 21 Tage lang sein. Bitte lest euch zuvor die Förderrichtlinien durch.
Bei Antragstellung:
Nach Beendigung der Ferienfreizeit müsst ihr binnen 6 Wochen den Nachweis und die Gesamtkostenaufstellung mit Originalbelegen bei uns einreichen. Die Vorlage für die Gesamtkostenaufstellung erhaltet ihr mit der Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wirtschaftliche Erziehungshilfe (WE)
Falls Kinder dabei sind, die finanzielle Unterstützung brauchen, kann ein Antrag auf Wirtschaftliche Erziehungshilfe (WE) gestellt werden. Hier findet ihr die Verfahrenshinweise sowie die Anträge und Nachweise. Bitte lest euch die Verfahrenshinweise sorgfältig durch. Dort findet ihr alle nötigen Infos!
Bei Antragsstellung:
Antrag Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Einzelantrag-Ferienzuschuss-finanzschwache-Familien
(bitte den Familien nach Antragstellung vorlegen)
Nach Beendigung der Ferienfreizeit:
Material
Für eure Kinder- und Jugendarbeit braucht ihr natürlich Materialien, seien es Zelte, Sonnensegel, Pavillons oder Küchenmaterial. (ZSPK)
Bei Antragsstellung:
Nach der Anschaffung:
Veranstaltungen
Auch für eine satzungsgemäße Veranstaltung (V) könnt ihr Zuschüsse beantragen.
Bei Antragstellung:
Nach der Veranstaltung:
Erste Hilfe Kurs
Auch wenn ihr an einem Erste Hilfe Kurs teilnehmt müsst ihr die Kosten nicht alleine tragen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) finanziert euch die Ausbildung zum Ersthelfer.
Wie das funktioniert könnt ihr hier in unserer einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung nachlesen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Für diesen Bereich kann eine Unterstützung von 15 € im Monat beantragt werden, die auch für die Mitgliedsbeiträge bei einem unserer Mitgliedsverbände verwendet werden kann. Informiert euch auf folgenden Seiten über weitere Möglichkeiten und die Antragstellung:
Informationen der Stadt Essen dazu findet ihr hier.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet ihr hier.