Sonderurlaub

Die alljährliche Ferienfreizeit deiner Ortsgruppe befindet sich in der heißen Vorbereitungsphase. Der Veranstaltungsort steht fest. Der Zeltplatz oder die Unterkunft sind bereits gebucht. Die Planungen der Teams für die einzelnen Programmpunkte laufen auf Hochtouren und die Teilnehmer*innen freuen sich schon riesig auf die unbeschwerten Tage.

Aber irgendetwas fehlt noch?

Richtig!

Damit auch die Verantwortlichen und die Jugendleiter*innen unvergessliche Tage in der Ferienfreizeit erleben können, muss zuvor die Urlaubsfrage geklärt werden. Ihr könnt aber auch zusätzlichen Sonderurlaub (bis zu acht Tage) beantragen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte euer Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhaltet ihr den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – als Mitgliedsverbände durch den BDKJ Diözesanverband Essen. Der Sonderurlaub kann von ehrenamtlichen Personen über 16 Jahren beantragt werden, die eine leitende und helfende Funktion in einer Ferienfreizeit oder einer Ferienmaßnahme in einem Mitgliedsverband oder im BDKJ hat. Der Antrag kann direkt online beim BDKJ NRW ausgefüllt werden.
Weitere Informationen findet ihr beim BDKJ Diözesanverband Essen.

Seid ihr Mitglieder der DPSG oder PSG stellt ihr einen Antrag beim rdp. Alle Informationen und den Antrag dafür findet ihr hier.

Sollte euer Träger die Kirchen- oder Pfarrgemeinde sein, stellt ihr einen Antrag beim LVR. Generell könnt ihr alle Anträge hier finden. Außerdem gibt es ein Kurztutorial zur Online-Antragsstellung: Kurztutorial Onlineantrag KJFP

 

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