Prävention

„Kinder und Jugendliche schützen – Unser Auftrag!“

Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird.

Verschiedene Aspekte sind bei der Präventionsarbeit besonders wichtig: Zunächst müssen Kinder und Jugendliche darin bestärkt werden, dass sie wie Erwachsene Rechte haben und dass sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren können. In Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass Menschen, die bereits einmal wegen Missbrauch verurteilt wurden, nicht im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden.

Die kirchlichen Mitarbeiter*innen, Priester, aber auch Ehrenamtliche müssen über Missbrauch, über die Strategien von Tätern Bescheid wissen. Sie müssen hinschauen und wissen, wie man angemessen einschreitet, wo Grenzen verletzt werden und wann ein anderer Mensch geschützt werden muss. Es gilt, eine neue Kultur der Achtsamkeit im Umgang miteinander zu entwickeln. Hierzu müssen alle Mitarbeiter*innen, Priester, aber auch die Ehrenamtlichen in regelmäßigen Abständen eine Präventionsschulung des Bistums Essen besuchen.

Ihr benötigt eine Präventionsschulung oder eine Beratung? Meldet euch gerne bei unserer Präventionsfachkraft Anna (0177-2013205).

 

Hier haben wir für euch die wichtigsten Informationen rund um Prävention und sexualisierte Gewalt zusammengefasst:

Was ist sexuelle/sexualisierte Gewalt?

„Sexuelle oder sexualisierte Gewalt“ sind sexuelle Handlungen, die an Kindern oder Schutzbefohlenen, an Personen, die ihnen nicht zustimmen können, oder an Jugendlichen oder Erwachsenen gegen deren Willen ausgeübt werden. Wenn Menschen ihre Sexualität gewaltsam und grenzüberschreitend ausleben, verüben sie sexuelle Gewalt. Von „sexualisierter Gewalt“ spricht man, wenn Menschen Gewalt und Machtmissbrauch auf der Ebene sexueller Handlungen ausüben, ohne dass ein in erster Linie sexuelles Begehren sie motiviert. Sowohl bei sexueller als auch bei sexualisierter Gewalt handelt es sich keinesfalls um Erotik oder (vermeintlich) einvernehmlichen Sex.

 

Was muss ich tun, wenn ich von sexueller/sexualisierter Gewalt erfahre?

Was zu beachten ist, wenn sich Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen, Betroffene geworden zu sein:

  • Bleibe ruhig. Überstürzte Handlungen bringen nichts.
  • Glaube dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Nimm es/ihn/sie ernst. Signalisiere, dass er/sie über das Erlebte sprechen darf.
  • Versichere dem Kind oder dem/der Jugendlichen, dem/der jungen Erwachsenen, dass es/er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
  • Dränge nicht weiter nach. Der/Die Betroffene weiß selbst am besten, was es bereit zu erzählen ist. Höre zu und zeige Anteilnahme.
  • Spiele nichts herunter. Oft sind die ersten Erzählungen nur die Spitze des Eisbergs.
  • Mache keine Versprechen, die du nicht einhalten kannst (z.B. niemanden von dem Vorfall zu erzählen)!
  • Versichere dem/der Betroffenen, dass du das Gehörte vertraulich behandelst, dir aber Hilfe und Beratung holen wirst. Das ist dein Recht!
  • Beziehe das Kind, die/den Jugendliche/n, die/den junge/n Erwachsene/n altersangemessen in die weiteren Schritte mit ein.
  • Handle nicht eigenständig ohne Rücksprachen im Team. Bedenke beim Verdachtsfall zum Schutz des/der Betroffenen immer: So viele Menschen wie nötig und so wenig Menschen wie möglich informieren.
  • Hole dir Rat von einer Expertin oder einem Experten. Hierfür kannst du dich an unsere Präventionsfachkraft Anna oder an die Ansprechpartner des Bistums Essen wenden.
  • Wirke darauf hin, dass das Kind, die/der Jugendliche nicht beschämt wird: Sorge dafür, dass die/der Betroffene nicht unnötig oft vom Erlebten erzählen muss und dass die/der Betroffene wählen kann, ob sie/er einer Frau oder einem Mann von dem Erlebten berichtet. Sorge dafür, dass das Kind oder die/der Jugendliche zu den nächsten Gesprächen begleitet wird, wenn es/sie/er das wünscht.
  • Konfrontiere unter keinen Umständen die vermeintlichen Beschuldigten mit dem Verdacht.
  • Protokolliere das Gespräch zeitnah für spätere Schritte.
Empfehlungen zum Umgang mit (Verdachts-)Fällen in der katholischen Jugendverbandsarbeit

Der BDKJ-Diözesanverband Paderborn hat eine kurze Handlungsempfehlung erarbeitet:

Generell gilt es, den Kreis der mit dem Verdachtsfall betrauten Personen so klein wie möglich zu halten und alle Informationen und insbesondere Namen streng vertraulich zu behandeln – aus Gründen des Betroffenen- und Beschuldigtenschutzes. Bei Auftreten eines Falles auf einer anderen Ebene wird dieses Verfahren adäquat auf der nächsthöheren Ebene angewendet.

 

Im Falle des Verdachts

  • Besprich deine Vermutung mit einer Person deines Vertrauens und unterrichte deinen Vorstand.
  • Nehmt Kontakt zu einer erfahrenen Fachkraft oder der Präventionsbeauftragten und dem Interventionsbeauftragten  des Bistums Essen auf und lasst euch von diesen hinsichtlich eures weiteren Vorgehens beraten. Dies kann auch anonym geschehen.
  • In enger Absprache mit der Fachkraft der/des Gemeinde, Pfarrei, BDKJ oder Bistums schaltet ihr dann gegebenenfalls das Jugendamt und/oder die Polizei/Staatsanwaltschaft ein. Alle weiteren Schritte solltet ihr nur in enger Absprache mit der Fachkraft und den eingeschalteten Behörden gehen!
  • Legt fest, wer von euch Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für Außenstehende ist.
  • Unter den informierten Personen besprecht Ihr, wie Ihr den (möglichen) Betroffenen im Rahmen Eurer Möglichkeiten helfen und Hilfe vermitteln könnt, wie Ihr Euch selbst weitere Hilfe von Außen holt, wie der/die mögliche Beschuldigte vorerst von eurer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden kann.
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