Die Jugendleiter*in-Card – kurz: Juleica – ist ein einheitlicher Ausweis, der bundesweit für regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit gilt und eure Qualifizierung als Jugendleiter*innen bestätigt. Mit diesem Ausweis legitimieren sich die Inhaber*innen gegenüber Teilnehmenden und deren Eltern sowie anderen staatlichen/nichtstaatlichen Stellen und können ihre Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen nachweisen. Nach Beantragung ist die Juleica drei Jahre gültig.
Bei uns in Essen ist die Juleica eine Grundvoraussetzung, um Fördermittel für eure Maßnahmen beantragen zu können.
Die antragsstellende Person muss eine Juleica besitzen, bei einer Freizeit muss pro 20 teilnehmenden Kinder und Jugendlicher mindestens ein*e Betreuer*in mit Juleica anwesend sein.
Wie beantrage ich eine Juleica?
Die Juleica kann ausschließlich auf der Juleicahomepage beantragt werden. Dort findet ihr zusätzlich alle wichtigen Hinweise gebündelt und bekommt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eure Antragstellung.
Nähere Infos erhaltet ihr auch beim BDKJ Diözesanverband Essen, der eure Anträge bearbeitet.
Denkt auf jeden Fall daran, das Beiblatt bei eurer Beantragung mit hochzuladen!
Was brauche ich für eine Juleica?
Der/die Jugendleiter*in muss…
mindestens 16 Jahre alt sein (In besonderen Fällen auch ab 15 Jahre möglich. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Personensorgeberechtigten erforderlich.)
eine Juleica-Ausbildung absolvieren
einen Erste-Hilfe-Kurs bei einem lizensierten Träger der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) nachweisen
ehrenamtlich bei einem Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe in der Jugendarbeit tätig sein (Ausnahmen findet ihr im unten verlinkten Erlass.)
Ausbildungsinhalte
Die Juleica-Ausbildung besteht aus verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen, die zusammen mindestens 35 Zeitstunden umfassen. Die Schulungen dürfen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden.
Die Ausbildungsinhalte sind:
Aufgaben und Funktionen des/der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen
Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
Es wird auch empfohlen, aktuelle Themen in die Ausbildung einzubeziehen, wie z.B:
Partizipation
geschlechtliche, sexuelle und kulturelle Diversität
interkulturelle Kompetenz
internationaler Jugendaustausch
Inklusion
verbandsspezifische Themen
Meine Juleica ist abgelaufen. Was nun?
Falls eure Juleica abgelaufen ist (älter als drei Jahre), kann eine neue Juleica beantragt werden. Dafür müsst ihr weitere Schulungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden besuchen und eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Schulung nachweisen.
Ihr werdet durch das Juleica-Portal frühzeitig erinnert, eine Verlängerung zu beantragen und habt dafür dann auch ein bisschen Zeit.
Falls ihr weitere Fragen habt (z.B. zur Bezuschussung), könnt ihr euch gerne bei uns melden.
Die Informationen basieren auf dem Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der am 01. Juni 2019 in Kraft getreten ist.