Die Jugendleiter*in-Card – kurz: Juleica – ist ein einheitlicher Ausweis, der bundesweit für regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit gilt. Mit diesem Ausweis legitimieren sich die Inhaber*innen gegenüber Teilnehmenden und deren Eltern sowie anderen staatlichen/nichtstaatlichen Stellen und können ihre Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen nachweisen. Die Juleica ist drei Jahre gültig und eine Grundvoraussetzung, um beispielsweise Ferienfreizeiten beantragen zu können.
Exkurs: Bei einer Freizeit muss pro 20 teilnehmender Kinder und Jugendlicher mindestens ein*e Betreuer*in mit Juleica anwesend sein.
Folgende Bedingungen muss man erfüllen, um eine Juleica zu erhalten: Der/die Jugendleiter*in muss…
mindestens 16 Jahre alt sein (In besonderen Fällen auch ab 15 Jahre möglich. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Personensorgeberechtigten erforderlich.)
eine Juleica-Ausbildung absolvieren
einen Erste-Hilfe-Kurs bei einem lizensierten Träger der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) nachweisen
ehrenamtlich bei einem Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe in der Jugendarbeit tätig sein (Ausnahmen findet ihr im unten verlinkten Erlass.)
Die Juleica-Ausbildung besteht aus verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen, die zusammen mindestens 35 Zeitstunden umfassen. Die Schulungen dürfen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden.
Die Ausbildungsinhalte sind:
Aufgaben und Funktionen des/der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen
Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
Es wird auch empfohlen, aktuelle Themen in die Ausbildung einzubeziehen, wie z.B:
Partizipation
geschlechtliche, sexuelle und kulturelle Diversität
interkulturelle Kompetenz
internationaler Jugendaustausch
Inklusion
verbandsspezifische Themen
Falls ihr durch eine pädagogische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium die umfassende Behandlung der Inhalte der Juleica-Schulung mit einem deutlichen Bezug zur Jugendarbeit nachweisen könnt, kann im Einzelfall vom Träger die Möglichkeit geprüft werden, von der Voraussetzung einer spezifischen Juleica-Schulung abzusehen.
Die Juleica kann ausschließlich auf www.juleica.de beantragt werden. Dort findet ihr zusätzlich alle wichtigen Hinweise gebündelt und bekommt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eure Antragstellung.
Falls eure Juleica abgelaufen ist (älter als drei Jahre), kann eine neue Juleica beantragt werden. Dafür müsst ihr weitere Schulungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden besuchen und eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Schulung nachweisen. Nähere Infos erhaltet ihr auch beim BDKJ Diözesanverband Essen, der eure Anträge bearbeitet.
Falls ihr weitere Fragen habt (z.B. zur Bezuschussung), könnt ihr euch gerne bei uns melden.
Die Informationen basieren auf dem Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der am 01. Juni 2019 in Kraft getreten ist.