Jugendpolitik

Unsere Jugendverbände sind Teil unserer Gesellschaft und formen diese mit ihrem Handeln, indem sie dies in den öffentlichen Raum stellen. Als Dachverband stellen wir euer Handeln in der Politik vor und vertreten euch so in der Politik und beim öffentlichen Träger. Denn eine funktionierende Politik diskutiert auch mit der Jugend auf Augenhöhe und befähigt sie für ihr Handeln einzustehen und dieses zu vertreten. Als Stellvertreter für euch und eure Kinder- und Jugendarbeit teilen wir eure Bedürfnisse der Politik und dem öffentlichen Träger mit. Dazu sind wir in verschiedenen Gremien unterwegs.

Falls ihr aktiv in unserer Jugendpolitik mitmachen wollt und euch zum Beispiel im JHA engagieren oder mit eurer Gruppierung eine politische Aktion starten möchtet, dann stehen wir euch mit Rat und Tat zur Seite. Wendet euch einfach an uns.

 

Arbeitskreis Jugend (AKJ)
Der BDKJ Stadtverband Essen ist mit anderen Essener Jugendverbänden Teil des AKJ. Durch den Zusammenschluss unabhängiger Jugendverbände können die Interessen von Kindern und Jugendlichen gebündelt gegenüber Gesellschaft und Politik vertreten werden. Wir proklamieren gemeinsame Positionen, um soziale, kulturelle und politische Rechte für Kinder und Jugendliche zu stärken.

Neben einer Vielzahl von kleineren Verbänden sind wir im AKJ mit sechs weiteren Jugendverbänden zusammengeschlossen:

Evangelische Jugend Essen Sportjugend Essen 
SJD – Die Falken Essen DGB Jugend Essen
Stadtverband Essener Kinder- und Jugendverbände (SEJ) Jugendwerk der AWO Essen 

 

Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der Jugendhilfeausschuss ist neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und damit Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Ihm gehören Mitglieder des öffentlichen Trägers und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und der Jugendverbände an. Der BDKJ Stadtverband Essen ist stimmberechtigtes Mitglied im JHA und vertritt so seine Mitgliedsverbände und weitere katholische Gruppierungen. Der JHA ist ein beschlussfassendes Gremium und befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe.

 

Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII
In der sogenannten AG §78 trifft der öffentliche Träger auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, um geplante Maßnahmen aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu ergänzen. Der BDKJ Stadtverband Essen ist Teil der AG §78 und vertritt mit den anderen anerkannten Jugendverbänden aus dem AKJ und weiteren anerkannten freien Trägern die Jugendarbeit in Essen. Diese Arbeitsgemeinschaft basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz.

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